Seit 15 Jahren setzt sich der BdP für ein transparentes, qualitätsbasiertes Vergütungsmodell in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Im neuen Versorgungsstrukturgesetz, das der Bundestag am 1. Dezember beschlossen hat, ist der Kern dieses Modells jetzt realisiert. Das zentrale Steuerungsmodell ist die Unterscheidung in bekannte "ALT"- Patienten und in mindestens drei Quartale nicht in der Praxis betreute "NEU"-Patienten.
Der Aufwand für "NEU"-Patienten ist in vielen Facharztgruppen höher und soll in Zukunft besser vergütet werden können; umgekehrt soll die Vergütung für bekannte Patienten sinken. Damit bildet das Honorarsystem in Zukunft den tatsächlichen Behandlungsbedarf besser ab und setzt Anreize, neue Patienten zu behandeln. Das Gesetz sieht auch vor, dass besondere Krankheitsverläufe durch differenziertere Pauschalen abgebildet werden.
"Wir freuen uns über die Entscheidung des Gesetzgebers und sind gespannt auf die Umsetzung. Das Konzept für eine "Qualitätsgesicherte Einheitliche Liquidationsordnung für Lungenärzte", kurz QUELL, hat der BdP vor 15 Jahren entworfen und seitdem in Zusammenarbeit mit der KBV und weiteren Berufsverbänden weiter entwickelt und immer wieder in die politische Diskussion eingebracht", freut sich Dr. Andreas Hellmann, Vorsitzender des Bundesverbands der Pneumologen.
Der Bundesverband der Pneumologen sieht einen direkten Nutzen für die Patienten. Durch die realistischere Abbildung des Behandlungsbedarfs kann sich der Arzt noch ausführlicher um schwere Fälle kümmern. Die Routineversorgung von bekannten und gut eingestellten Patienten lässt sich gut im Team organisieren.
"Wir werden darauf achten, dass die Option "ALTNEU" nicht nur zur Honorarverschiebung auf dem Rücken der Vertragsärzte benutzt wird. Es muss sich für Patienten und Ärzte lohnen!" mahnt Dr. Michael Barczok, einer der Autoren von "QUELL".
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für Lungenärzte" erhalten Sie hier.